BKF-Module für LKW und Busse:
Qualifizierte Weiterbildung nach BKrFQG

Die Vorschriften des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetzes (BKrFQG) regeln die erforderliche Grundqualifikation und die kontinuierliche Weiterbildung von Berufskraftfahrern, die allgemein als die fünf Module bekannt sind.

Gemäß dem BKrFQG sind alle Fahrer im Güter- und Personenverkehr, die gewerbliche Fahrten mit Fahrzeugen der Klassen C1/C1E, C/CE oder D1/D1E, D/DE durchführen, verpflichtet, alle fünf Jahre eine Weiterbildung von insgesamt 35 Stunden zu absolvieren, aufgeteilt in 5 Module à 7 Stunden.

Der Beleg für die durchgeführte Weiterbildung erfolgt durch die Eintragung der zeitlich begrenzten Schlüsselzahl 95 im Führerschein, sobald die entsprechenden Teilnahmebescheinigungen vorgelegt werden. In der Lkw- oder Bus-Weiterbildung ist keine Prüfung vorgesehen.

Die 5 Module für Berufskraftfahrer (BKF).

Entsprechend der EU-Weiterbildung für Berufskraftfahrer im Bereich Lastkraftwagen und Busse.

Fahrschule Kalkan | Frankfurt am Main
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