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Die Vorschriften des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetzes (BKrFQG) regeln die erforderliche Grundqualifikation und die kontinuierliche Weiterbildung von Berufskraftfahrern, die allgemein als die fünf Module bekannt sind.
Gemäß dem BKrFQG sind alle Fahrer im Güter- und Personenverkehr, die gewerbliche Fahrten mit Fahrzeugen der Klassen C1/C1E, C/CE oder D1/D1E, D/DE durchführen, verpflichtet, alle fünf Jahre eine Weiterbildung von insgesamt 35 Stunden zu absolvieren, aufgeteilt in 5 Module à 7 Stunden.
Der Beleg für die durchgeführte Weiterbildung erfolgt durch die Eintragung der zeitlich begrenzten Schlüsselzahl 95 im Führerschein, sobald die entsprechenden Teilnahmebescheinigungen vorgelegt werden. In der Lkw- oder Bus-Weiterbildung ist keine Prüfung vorgesehen.
Entsprechend der EU-Weiterbildung für Berufskraftfahrer im Bereich Lastkraftwagen und Busse.
1.1 Kenntnis der Eigenschaften der kinematischen Kette
aus 1.2: bestes Verhältnis Geschwindigkeit/Getriebe,
Trägheit des Fahrzeugs nutzen
1.3 Fähigkeit zur Optimierung des Kraftstoffverbrauchs
(inkl. Praxis)
2.1 Kenntnis der sozialrechtlichen Rahmenbedingungen
und Vorschriften für den Güterverkehr
2.2 Kenntnis der Vorschriften für den Güterverkehr
1.2 Kenntnis der technischen Merkmale und der
Funktionsweise der Sicherheitsausstattung des
Fahrzeugs (außer Inhalte von Modul 1) inkl. Praxis
3.1 Risiken des Straßenverkehrs und Arbeitsunfälle
3.5 Fähigkeit zu richtiger Einschätzung der Lage bei
Notfällen
3.6 Der Fahrer als Imageträger des Unternehmens
3.7 Kenntnis des wirtschaftlichen Umfelds des
Güterverkehrs und der Marktordnung
3.4 Sensibilisierung für die Bedeutung einer guten
körperlichen und geistigen Verfassung
3.3 Fähigkeit, Gesundheitsschäden vorzubeugen
3.2 Fähigkeit, der Kriminalität und der Schleusung
illegaler Einwanderer entgegenzuwirken
1.4 Fähigkeit zur Gewährleistung der Sicherheit der
Ladung unter Anwendung der Sicherheitsvorschriften
und durch richtige Benutzung des Kraftfahrzeugs